Platz- und Schießordnung BC Hofolding

  1. Die Bogenschießanlage des BC Hofolding darf nur von Vereinsmitgliedern nach den Richtlinien der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes benutzt werden (ohne Feldbogen und 3D-Schießen). Compoundbogen ist auf der Anlage des BC Hofolding nicht zugelassen.
  2. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Anwesenheit volljähriger Schützen oder eines fachkundigen Erziehungsberechtigten schießen. Gäste dürfen nur nach Anmeldung beim Vorstand und Abschluss einer Tagesversicherung schießen. Die Gebühr für einen Tagesversicherungsschein beträgt 5 Euro und der Gastschützenbeitrag zusätzlich 5 Euro pro Tag.
  3. Es darf nur geschossen werden, wenn sich erkennbar in Schussrichtung keine Personen vor oder hinter den Scheiben aufhalten. Pfeil und Bogen müssen immer Richtung Scheibe zeigen. Der Schütze muss sicherstellen, dass niemand durch einen unbeabsichtigt gelösten Pfeil gefährdet oder verletzt werden kann. Der Bogen darf nur so hoch gehalten werden, dass auch ein unbeabsichtigt gelöster Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus ins Gelände fliegen kann. Jeder Schütze darf nur Entfernungen schießen, die er beherrscht. Querschießen ist verboten! Hochanschlag ist verboten!
  4. Personen, die andere gefährden, oder durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf des Schießbetriebs stören, werden vom Schießen ausgeschlossen und von der Anlage verwiesen.
  5. Jedes Mitglied ist verpflichtet auf Ordnung und Sauberkeit der Schießanlage und des Vereinsheims zu achten. Das Vereinsmaterial ist schonend zu behandeln, mit Wasser und Strom ist sparsam umzugehen. Rauchen im Aufenthaltsbereich der Schützen und im Vereinsheim ist untersagt.
  6. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen.
  7. Bei Arbeiten auf dem Schießgelände ist das Schießen untersagt.
  8. Jeder Schütze ist für sein Handeln selbst verantwortlich und persönlich haftend. Der Verein und der Vereinsvorstand übernimmt keine Haftung.

Die Vereinsleitung – Hofolding, September 2017

 

2. Satzung